Frage zur PTK und Krankenkasse

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PTK und Krankenkasse

von Spark » 18.11.2008, 21:57

Hi Premutos, bestmöglich korrigierter Visus bedeutet, dass du mit einer Fehlsichtigkeit am Untersuchungsgerät sozusagen durch die optimalste Probebrille schaust und dabei eine Sehstärke von 0,5 bzw. 50% erreichst. Wenn du keine Fehlsichtigkeit hast die mit einer Brille korrigiert werden muss, muss die Hornhautnarbe die Sehfähigkeit also auf 50% einschränken.
lG, Spark

von Premutos » 18.11.2008, 08:48

Das ist die große Frage. Was verstehen die denn unter "bestmöglich korrigierten Visus"? Bei den Sehtests, die bisher immer vor meiner Behandlung durchgeführt wurden, hatte ich laut Pflegerin immer einen Wert von 0,5.

PTK

von Spark » 17.11.2008, 20:53

Hi Premutos, das trifft zu, §1, Punkt 2 betrifft die Hornhautnarbe.
Damit ist eine sofortige Behandlung möglich wenn einer der Punkte unter § 5 (3) erfüllt ist
(3) Vor der Durchführung einer PTK muss bei den nach § 1 Nr. 2 bis 5 zugelassenen Indikationen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen an die Indikationsstellung erfüllt sein:
1. Der bestkorrigierte Visus ist nicht besser als 0,5 und die Läsion liegt spalt-lampenmikroskopisch im Bereich der Pupille.
2. Die mit einer geeigneten Messmethode nachgewiesene Blendempfindlich-keit ist gegenüber dem Normwertbereich des entsprechenden Gerätes deutlich erhöht und die Läsion liegt spaltlampenmikroskopisch im Bereich der Pupille.
3. Der Patient ist durch Schmerzen oder Fremdkörpergefühl erheblich beeinträchtigt.
Eine Klinik muss jedoch noch weitere Bedingungen erfüllen:
Dokumentation unter §6, Antrag auf Genehmigung der Durchführung unter §8 sowie §9.
Aber grundsätzlich wäre eine rasche Behandlung möglich wenn die Klinik die Voraussetzungen erfüllt.
lG und viel Erfolg, Spark

von Premutos » 17.11.2008, 18:45

Wäre dann bei mir nicht eigentlich Punkt 2 der Fall? Ich habe ja seit September keine Erosio mehr gehabt, sondern jetzt eine Narbe auf der Hornhaut. Laut der Aussage von zwei Augenärzten kann eine Narbe mit konventionellen Mitteln (also Salben) eben nicht mehr verschwinden. Was würde also in diesem Fall noch gegen eine PTK sprechen?

Zudem bei mir ja noch erschwerend hinzu kommt, dass ich ja quasi nur noch ein wirklich einsatzfähiges Auge habe.

PTK

von Spark » 17.11.2008, 18:31

Hi Premutos, die Regeln sind klar und klingen sehr hart:
Es gibt eine Vereinbarung zur Qualitätssicherung zwischen Ärzten und Krankenkassen.
§ 1 Ziel und Inhalt
Diese Vereinbarung dient der Qualitätssicherung der phototherapeutischen Keratektomie (PTK) mit dem Excimer-Laser bei folgenden Indikationen:
1. Rezidivierende Hornhauterosio
2. oberflächliche Hornhautnarben
3. Hornhautdystrophie
4. Hornhautdegeneration und
5. oberflächliche Hornhautirregularitäten (außer Pterygium).
Die Vereinbarung regelt die Anforderungen an die fachliche Befähigung und apparative Ausstattung sowie die Anforderungen an die Indikationsstellung und an die Dokumentation als Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der PTK im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Leistungen nach der Nummer 31362 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)).
dann
§ 5 Anforderungen an die Indikationsstellung
(1) Vor der Durchführung einer PTK müssen bei allen nach § 1 zugelassenen Indikationen folgende Voraussetzungen an die Indikationsstellung erfüllt sein:
1. Erfolglose Ausschöpfung aller vergleichbaren oder weniger invasiven Therapiealternativen (z. B. EDTA-Abrasio bei Bandkeratopathie).
2. Der vorgesehene Laserabtrag ist nicht tiefer als 100 μm.
3. Anamnestischer und nach durchgeführter ophthalmologischer Untersuchung bestätigter Ausschluss anderer Ursachen, die für das der Indikationsstellung zugrunde liegende Beschwerdebild verantwortlich sind.
(2) Vor der Durchführung einer PTK müssen bei der nach § 1 Nr. 1 zugelassenen Indikation folgende Voraussetzungen an die Indikationsstellung kumulativ erfüllt sein:
1. Weitere Erosionen sind trotz intensiver konservativer Behandlung (mehrfach täglich Augentropfen/-gel/-salbe über einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten und bei Versagen dieser Therapie zusätzlich mindestens 2-3 Wochen Verbandslinse) und mindestens einer mechanischen Abschabung der Hornhaut aufgetreten.
2. Innerhalb der letzten 12 Monate sind mindestens 4 Rezidive aufgetreten.

3. Der Patient ist durch Schmerzen oder Fremdkörpergefühl erheblich beeinträchtigt.
(3) Vor der Durchführung einer PTK muss bei den nach § 1 Nr. 2 bis 5 zugelassenen Indikationen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen an die Indikationsstellung erfüllt sein:
1. Der bestkorrigierte Visus ist nicht besser als 0,5 und die Läsion liegt spaltlampenmikroskopisch im Bereich der Pupille.
2. Die mit einer geeigneten Messmethode nachgewiesene Blendempfindlichkeit ist gegenüber dem Normwertbereich des entsprechenden Gerätes deutlich erhöht und die Läsion liegt spaltlampenmikroskopisch im Bereich der Pupille.
3. Der Patient ist durch Schmerzen oder Fremdkörpergefühl erheblich beeinträchtigt.
Bei einer reinen Erosio (§1.1.)wird es langwierig und schwierig, da müssen erst konservative Methoden versagen.
Bei allen anderen Indikationen (§1. 2-5.) gibt es auch die Möglichkeit zur sofortigen Behandlung, siehe z. B. §5, (3) 1. oder auch §5, (3) 3.
Jedoch muss der Arzt die Befähigung besitzen und auch der Laser muss entsprechenden Anforderungen genügen, nur dann kann der Arzt bzw. die Klinik diese Behandlung auch entsprechend abrechnen.
Den vollen Wortlaut der Vereinbarung über die Qualitätssicherung der phototherapeutischen Keratektomie (PTK) mit dem Excimer-Laser kannst du downloaden unter:
http://www.fairmed.de/main.html?src=%2F#2,5
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
lG, Spark

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