von blizzard » 04.03.2007, 10:40
Hallo,
wie bereits oft auch in diesem Forum erwähnt, kann es vorkommen, daß die Fehlsichtigket beim Ersteingriff nicht zufriedenstellend korrigiert wird oder, wenngleich in der Regel in einem erheblich geringeren Maße, nach einiger Zeit wieder auftritt.
Im ersten Fall, kann nachgelasert werden, sobald sich die Sehschärfe stabilisiert hat (nach 3-6 Monaten), denn der Laser hat offenbar nicht so viel Hornhaut abgetragen wie geplant.
Im zweiten Fall kann auch nachgelasert werden, wenn eine ausreichende Hornhautreserve beim Ersteingriff stehenblieb. Umgekehrt ist eine Nachlaserung nicht möglich, wenn man beim Ersteingriff an Grenze gegangen ist und eine weitere Laserung die Stabilität der Hornhaut gefährden könnte.
Je höher die Fehlsichtigkeit, je dünner die Hornhaut und je größer die Pupille bei Dunkelheit, umso tiefer ist der Gewebeabtrag bei einer Laserung, so daß weniger Hornhaut übrigbleibt als bei einer OP, bei der die obigen Parameter günstig liegen.
Eine nicht vollständige Korrektur beim Ersteingriff ist kein Mißerfolg, sondern gehört zu dem Verfahren. Dies ist auch kein Anlaß zur Niedergeschlagenheit, wenn man weiß, daß nachgelasert werden kann.
In deinem Fall ist bei einer durchschnittlichen Hornhautdicke und Pupillengröße nicht zu damit zu rechnen, daß du nach einer Laser-OP (mit evtl. Nachkorrekturen) mit Brille leben müßtest. (Dies gilt natürlich nicht für eine Lesebrille ab ca. 40)
Gruß
B.
Hallo,
wie bereits oft auch in diesem Forum erwähnt, kann es vorkommen, daß die Fehlsichtigket beim Ersteingriff nicht zufriedenstellend korrigiert wird oder, wenngleich in der Regel in einem erheblich geringeren Maße, nach einiger Zeit wieder auftritt.
Im ersten Fall, kann nachgelasert werden, sobald sich die Sehschärfe stabilisiert hat (nach 3-6 Monaten), denn der Laser hat offenbar nicht so viel Hornhaut abgetragen wie geplant.
Im zweiten Fall kann auch nachgelasert werden, wenn eine ausreichende Hornhautreserve beim Ersteingriff stehenblieb. Umgekehrt ist eine Nachlaserung nicht möglich, wenn man beim Ersteingriff an Grenze gegangen ist und eine weitere Laserung die Stabilität der Hornhaut gefährden könnte.
Je höher die Fehlsichtigkeit, je dünner die Hornhaut und je größer die Pupille bei Dunkelheit, umso tiefer ist der Gewebeabtrag bei einer Laserung, so daß weniger Hornhaut übrigbleibt als bei einer OP, bei der die obigen Parameter günstig liegen.
Eine nicht vollständige Korrektur beim Ersteingriff ist kein Mißerfolg, sondern gehört zu dem Verfahren. Dies ist auch kein Anlaß zur Niedergeschlagenheit, wenn man weiß, daß nachgelasert werden kann.
In deinem Fall ist bei einer durchschnittlichen Hornhautdicke und Pupillengröße nicht zu damit zu rechnen, daß du nach einer Laser-OP (mit evtl. Nachkorrekturen) mit Brille leben müßtest. (Dies gilt natürlich nicht für eine Lesebrille ab ca. 40)
Gruß
B.