von regina_garbe » 04.07.2004, 14:29
Es sei denn, du hast einen extrem langen Atem und möchtest dich bis zum Bundesverfassungsgericht nach oben klagen, um ein Grundsatzurteil zu erstreiten. Das dauert natürlich einige Jahre.
Die nachfolgenden Laserpatienten wären dir dann natürlich äußerst dankbar, solltest du Recht bekommen...
Aber ob die Richter in der Nichterstattung der Kosten einen Verstoß gegen das Grundgesetz sehen, ist noch die Frage...
Regina

Es sei denn, du hast einen extrem langen Atem und möchtest dich bis zum Bundesverfassungsgericht nach oben klagen, um ein Grundsatzurteil zu erstreiten. Das dauert natürlich einige Jahre.
Die nachfolgenden Laserpatienten wären dir dann natürlich äußerst dankbar, solltest du Recht bekommen...
Aber ob die Richter in der Nichterstattung der Kosten einen Verstoß gegen das Grundgesetz sehen, ist noch die Frage...
Regina :-)