@ Arnold
Da die Polizei Länderangelegenheit ist, ist auch in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Deshalb am besten bei den jeweiligem Einstellungsberatern bzw. dem sozialmedizinischen Dienst der Polizei nachfragen.
Grundsätzlich gilt aber die PDV300 mit folgendem Inhalt (Auszug):
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Für die Bewerberin/den Bewerber:
Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte müssen zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben und zu
ihrem eigenen Schutz über eine ausreichende Sehleistung verfügen.
Räumliches Sehen, eine ausreichende Dämmerungssehschärfe sowie ein normales Gesichtsfeld mit geringer Blendungsempfindlichkeit müssen vorhanden sein.
Es darf keine Farbsinnstörung vorliegen.
• Bei einer Sehleistung (ohne Glas) auf einem Auge
– von weniger als 50% vor Vollendung des 20. Lebensjahres
– von weniger als 30% nach Vollendung des 20. Lebensjahres
und
• bei einer Sehschärfe nach Korrektur
– von weniger als 100% auf dem besseren Auge
– von weniger als 80% auf dem schlechteren Auge
liegt Polizeidienstuntauglichkeit vor.
Falls eine der genannten Kriterien auf Sie zutrifft, ist von einer Bewerbung abzuraten.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Augenfacharzt aufsuchen und den Befundbericht erstellen lassen (Rückseite bzw. Folgeblatt).
Dieser Befundbericht muss erstellt werden, wenn Sie Träger einer Sehhilfe sind.
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Beim BGS wird nur eine LASEK (!) akzeptiert, die Wartezeit zwischen OP und Einstellungstermin beträgt min. ein Jahr.
Gute Info-Quellen zu dem Thema sind auf jeden Fall folgende Foren:
http://www.copzone.de/cgi-bin/ikonboard ... i?forum=45
bzw.
http://forum.polizeiberuf.de/
Dort einfach einmal die Beiträge der letzten Zeit nachlesen bzw. die Suchfunktion nutzen...
Ansonsten würde ich raten nochmals bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres zu warten, da beträgt die unkorrigierte Sehstärke nur noch 30 anstatt 50%!
In diesem Sinne, bei Bedarf gerne auch per email,
Bye Elmo