von Gast » 24.12.2002, 07:53
Hallo,
mein Finazamt hat mir gesagt, dass ich die (nicht von dr Krankenkasse übernommenen) kosten als
"ausergewühnliche belastungen" absetzen kann.
Für diese Kosten existiert ein Freibetrag der ??-% von dem zu versteuerndem Einkommen beträgt. Alles was darüber hinausgeht wirkt sich dann Steuermindernt aus.
Alternativ kann mann versuchen zu begründen, dass man mit Brille seinen Beruf nicht mehr ausführen könnte - und die Kosten als Werbungskosten absetzen. Dazu sollte man aber den passenden Job (Pilot ?, Uhrmacher ?, keine Ahnung) und eine wirklich gute Begründung haben...
Gruß
Thorsten Gehrig
Hallo,
mein Finazamt hat mir gesagt, dass ich die (nicht von dr Krankenkasse übernommenen) kosten als
"ausergewühnliche belastungen" absetzen kann.
Für diese Kosten existiert ein Freibetrag der ??-% von dem zu versteuerndem Einkommen beträgt. Alles was darüber hinausgeht wirkt sich dann Steuermindernt aus.
Alternativ kann mann versuchen zu begründen, dass man mit Brille seinen Beruf nicht mehr ausführen könnte - und die Kosten als Werbungskosten absetzen. Dazu sollte man aber den passenden Job (Pilot ?, Uhrmacher ?, keine Ahnung) und eine wirklich gute Begründung haben...
Gruß
Thorsten Gehrig