von andreas » 28.07.2003, 14:54
Das wird dir wohl keiner genau sagen können.
am 16.juni gab es ein gerichtsurteil, nachdem eine private kasse durchaus die bessere, nicht zwangsläufig die billigere zahlen muß. Da man das urteil auch als freibrief für op's wie die lasik sehen konnte, hat es natürlich für entsprechenden wirbel gesorgt. meine kasse (ebenfalls mit beihilfe) hat sich deshalb richtig zeit gelassen (2 monate) um zu entscheiden, ob sie zahlen oder nicht. ergebnis: nein, da ich zwar keine linsen vertrage, jedoch die brillen durchaus möglich und allgemein akzeptiert sind - desweiteren lasik und lasek noch keine langzeit untersuchung haben und daher ja auch nicht gesagt werden kann, ob sie langfristig auch die besseren methoden sind wurde es komplett abgelehnt. Es gibt keinen einzigen pfennig - äh cent. Das dumme ist nur, das ich ohne dem urteil durchaus 30% hätte erstattet bekommen (so damals eine schabearbeiterin der kasse). doch dank dem uteil sind sie nun extrem vorsichtig, was sie und wie sie zahlen.
Nichts destotrotz kann es bei dir wiederum anders aussehen, da du ja angeblich auch keine brille verträgst. Frage: wie siehts du denn dann heute? Würdest also ohne modernster technik nichts sehen können? Vorsicht mit nicht beweisfähigen Gründen....
in diesem sinne: alles gute für die anerkennung.
PS: wenn dem so ist, wie du geschrieben hast, so würde ich aber auch ohne der beihilfe die op machen. besser 2-3 jahre keinen urlaub, als nichts zu sehen!
: Hallo,
: ich wüsste gerne,was man bei einer Lasikoperation von der Beihilfestelle zu erwarten hat. Ich bin Beamtin, also zu 50% über die Beihilfe versichert. Die Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit wird in meinem ärtzl. Gutachten (weder Kontaktlinsen noch Brille möglich) bestätigt. Als ich mich bei der Beihilfestelle erkundigte, bekam ich widersprüchliche Auskünfte. Spielt etwa das Bundesland (Bayern) eine Rolle? Ich weiß nämlich von jemanden aus Dresden, der die vollen 50% erstattet bekam.
: Danke im Voraus für eine Antwort.
: Gruß,Edith
Das wird dir wohl keiner genau sagen können.
am 16.juni gab es ein gerichtsurteil, nachdem eine private kasse durchaus die bessere, nicht zwangsläufig die billigere zahlen muß. Da man das urteil auch als freibrief für op's wie die lasik sehen konnte, hat es natürlich für entsprechenden wirbel gesorgt. meine kasse (ebenfalls mit beihilfe) hat sich deshalb richtig zeit gelassen (2 monate) um zu entscheiden, ob sie zahlen oder nicht. ergebnis: nein, da ich zwar keine linsen vertrage, jedoch die brillen durchaus möglich und allgemein akzeptiert sind - desweiteren lasik und lasek noch keine langzeit untersuchung haben und daher ja auch nicht gesagt werden kann, ob sie langfristig auch die besseren methoden sind wurde es komplett abgelehnt. Es gibt keinen einzigen pfennig - äh cent. Das dumme ist nur, das ich ohne dem urteil durchaus 30% hätte erstattet bekommen (so damals eine schabearbeiterin der kasse). doch dank dem uteil sind sie nun extrem vorsichtig, was sie und wie sie zahlen.
Nichts destotrotz kann es bei dir wiederum anders aussehen, da du ja angeblich auch keine brille verträgst. Frage: wie siehts du denn dann heute? Würdest also ohne modernster technik nichts sehen können? Vorsicht mit nicht beweisfähigen Gründen....
in diesem sinne: alles gute für die anerkennung.
PS: wenn dem so ist, wie du geschrieben hast, so würde ich aber auch ohne der beihilfe die op machen. besser 2-3 jahre keinen urlaub, als nichts zu sehen!
: Hallo,
: ich wüsste gerne,was man bei einer Lasikoperation von der Beihilfestelle zu erwarten hat. Ich bin Beamtin, also zu 50% über die Beihilfe versichert. Die Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit wird in meinem ärtzl. Gutachten (weder Kontaktlinsen noch Brille möglich) bestätigt. Als ich mich bei der Beihilfestelle erkundigte, bekam ich widersprüchliche Auskünfte. Spielt etwa das Bundesland (Bayern) eine Rolle? Ich weiß nämlich von jemanden aus Dresden, der die vollen 50% erstattet bekam.
: Danke im Voraus für eine Antwort.
: Gruß,Edith