Wenn der Patient postoperativ bestkorrigiert bei Raumbeleuchtung nicht mehr als eine Zeile des bestkorrigierten präoperativen Visus' verloren hat, dann wird dies als Erfolg gewertet. Die Sehqualität bei schwierigen Lichtverhältnissen wird dabei nicht berücksichtigt.
Quelle: http://www.ascrs.org/publications/jcrs/editmay01.html



