Das hatte ich ja schon sofort nach der allerersten Lasik und es ist niemals verschwunden!
Ich bin mir sicher, dass meine Flaps mit ca. 7 mm einfach zu klein sind. So strahlt bzw. bricht das Licht vom Schnittrand eben blöde rein
Krass, weiss auch nicht, wie groß die bei mir sind. Meine dunkelpupille ist einfach riesig. Habe früher nie darauf geachtet, aber mindestens 9mm. Lasse das bald bei meinem Augenarzt messen. Wann gibt es für die Pupillen und Flapgrößen keine Grenzwerte/Vorgaben. Ich bin echt erschüttert. Warum gibt es den VSDAR? Was machen die überhaupt? Es kann doch nicht wahr sein, dass jeder machen kann, was er will. Meines Erachtens muss die optische Zone (ohne Übergnagszone = der größtmöglichen Pupille sein. Der Flap noch größer. Dann gäbe es die Probleme doch auch nicht. Ich kann einfach nur noch staunen: Das ist doch vorsätzliche Körperverletzung. Ich werde meine Daten erfragen und dann klagen. Darauf könnt Ihr Euch verlassen. Mich wundert, dass es hierzu noch kein Urteil (auch kein abweisendes!) gibt, ich bin Anwalt und habe schon alle Datenbanken durchsucht.



