von Odile » 28.02.2007, 22:32
Zur steuerlichen Absetzbarkeit von Laserbehandlungen am Auge kann ich für das deutsche Steuerrecht folgenden Hinweis geben:
Oberfinanzdirektion (OFD Koblenz vom 22.06.2006, S 2284A-St 323) :
Es wurde auf Bundesebene beschlossen, die Kosten für eine Augenoperation mittels LAser als außergewöhnliche Belastung nach §33 EstG anzuerkennen. Bei Steuerpfichtigen, die sich einer Augen-Laser-Operation unterziehen, liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine Heilbehandlung dar. Die Operationsmethode ist wissenschaftlich anerkannt. Es ist nicht erforderlich, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden muss.
Allerdings gilt für die außergewöhnlichen Belastungen, dass Sie nicht in voller Höhe steuerlich absetzbar sind, sondern dass jeder Steuerpflichtige einen Selbstbehalt zu leisten hat.
Zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen nach §33 Abs 3 EStG
bis 15.340 € (Gesamtbetrag der Einkünfte)
5 % Ledige
4% Verheiratete
2 % bei 1-2 Kindern
1% bei drei oder mehr Kindern
bis 51.230 €
6 % bei Ledigen
5 % Verheiratete
3 % 1-2 Kinder
1 % bei 3 oder mehr Kindern
über 51.130 €
7 % Ledige
6 % Verheiratete
4 % 1-2 Kinder
2 % drei oder mehr Kinder
Der Selbstbehalt ist gerade bei Ledigen ziemlich hoch, so dass man die OP doch fast aus eigener Tasche zahlen muss, es sei denn, man kann in diesem Jahr noch andere Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Gruß Odile