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rechtiche Möglichkeiten bei OP in der Türkei?

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rechtiche Möglichkeiten bei OP in der Türkei?

Beitragvon ledou » 30.12.2005, 00:29

Hallo!
Ich werde im Februar die Laser in der Türkei machen lassen. Hat jemand eine Ahnung wie es rechtlich aussieht, falls doch was schief geht. Ich meine ich gehe davon aus, das alles gut geht, aber für den Fall der Fälle sollte man sich ja doch mal schlau machen.....
Falls jemand da was weiß, wäre ich über einen Beitrag sehr dankbar.
ledou
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Beitragvon sKy » 30.12.2005, 16:21

Hi!

Das habe ich mich auch schon öfters gefragt.
Interessant wären die unterschiede die sich ergeben ob man sich nun in Deutschland oder im Ausland lasern lässt (wobei das bestimmt noch zwichen EU Vollmitglied und kein EU Mitglied unterschieden wird).

Vieleicht würde es sich lohnen da mal nachzufragen. Dort müsstest aber bischen besser beschreiben um was es geht.
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=53
Hab auch schonmal überlegt mich da anzumelden und zu fragen.

MfG
Patrick
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Beitragvon regina_garbe » 30.12.2005, 23:29

Da würde ich mich bei einem Rechtsanwalt erkundigen, der sich mit türkischem, bzw. internationalem Recht auskennt.
Jedenfalls ist es grundsätzlich ein Problem, wenn man einen vollstreckbaren Titel hat (also wenn du z. B. einen Prozess um Schmerzensgeld gewonnen hast), diesen im Ausland durchzusetzen. Es sei denn, es gibt entsprechende Abkommen zwischen den Ländern. Das Auswärtige Amt weiß vielleicht was zu diesem Thema.
Regina :)
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Beitragvon sKy » 01.01.2006, 23:01

falscher thread, sorry
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.

Beitragvon Marder » 14.01.2006, 14:24

Die Lösung des Problems ist erst gar nicht in die Türkei zu gehen. Viele Adressen hier bieten Ratenzahlung an.
Ins Ausland sollten eh nur die Idealkandidaten für Lasik gehen, also geringe bis mittlere Kurzsichtigkeit, normale Pupillengrösse, keine Aberrationen höherer Ordnung, keine oder nur geringe Hornautverkrümmung. keine Weitsichtigen, Leute mit hoher Hornhautverkrümmung. hochgradig Fehlsichtige, geringe Hornhautdicke.
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