Hallo,
auf den Internetseiten von "www.augeninfo.de" des Berufsverbands für Deutsche Augenärzte kann man auf der Unterseite KRC unter "Behandlungshonorare" die eindeutige Aussage einsehen, dass Nachuntersuchungen nach refraktiv-chirurgischen Eingriffen nach 3 Monaten - bei komplikationslosem Verlauf - von den gesetzlichen Krankenkassen wieder übernommen werden dürfen. Im Zweifelsfalle würde ich mir das von der Praxis des behandelnden Augenarztes bestätigen lassen...
Herzliche Grüsse
hagid_muc