Danke für die schnellen Antworten.
Ich habe bereits einen "neuen" im Scheckkartenformat.
Eingetragen habe ich auch den Klasse 2 (bis 50 Jahre), nutze Ihn aber nicht.
Ich hoffe das ich so ein Attest nächste Woche im Lasikland bekomme und dann meinen Führerschein ändern lassen kann. Vom Amt wurde ich übrigens sogar zurückgerufen und darauf hingewiesen das ein Sehtest beim Optiker nicht ausreicht. Am besten sollte ich mir mein "verbessertes" Sehvermögen von dem Arzt bescheinigen lassen der die Werte von vorher kennt.
Gruss
Andreas
Meine PRK im Lasikland am 9.9.11 (weitsichtig)
Moderator: Frankyboy
Re: Meine PRK im Lasikland am 9.9.11
Hi Pani,Pani Panika hat geschrieben:Und was hat das mit dem 7,5-Tonner auf sich? Nicht dass ich den jetzt fahren möchte, aber dürfte ich den fahren? Und müsste ich damit jetzt meinen FS ändern bzw. einen neuen beantragen?
Reine Schikane und Geldmacherei, wenn es so wäre...
wenn Du Deinen Führerschein vor der Einführung der Buchstaben-Klassen gemacht hast, dann darfst du mit ehemals "Klasse 3" auch noch 7,5 Tonner fahren. Mit Klasse B (vorher Kl. 3) darfst Du das nun nicht mehr.
Schönen Gruß
Avi
Einsatz von ICL am Do. 22.03.12
vorher: R: -8,25 -1,00 180° L: -7,25 -0,25 70°
jetzt: Wert habe ich zZt nicht zur Hand, gesamt Visus 1,0
Erfahrungsberichte: http://augenlaser.operationauge.de/erfahrungsbericht-icl-euroeyes-bremen-t8979.html
vorher: R: -8,25 -1,00 180° L: -7,25 -0,25 70°
jetzt: Wert habe ich zZt nicht zur Hand, gesamt Visus 1,0
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- kennt sich hier aus
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Re: Meine PRK im Lasikland am 9.9.11
An das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 t werden andere Voraussetzungen an das Sehen geknüpft, als bis 3,5 t.
Für das Austragen der früher notwendigen Sehhilfe aus dem Führerschein kann das bedeuten, dass Du nunmehr nur Fahzeuge bis zu einem ZGg bis zu 3,5 t eingetragen bekommst, auch wenn Du zuvor 7,5 t fahren durftest, es sei denn, Du bringst ein weiteres, kostenpflichtiges augenärztliches Gutachten mit. Der Behördenunsinn, der in unserer glücklichen, kleinen Republik getrieben wird, kann also bedeuten, dass Du, auch wenn Du nun ohne Brille mindestens so gut siehst, wie zuvor mit, die 7,5 t nicht mehr eingetragen bekommst .
Viele Grüße
Frank
Für das Austragen der früher notwendigen Sehhilfe aus dem Führerschein kann das bedeuten, dass Du nunmehr nur Fahzeuge bis zu einem ZGg bis zu 3,5 t eingetragen bekommst, auch wenn Du zuvor 7,5 t fahren durftest, es sei denn, Du bringst ein weiteres, kostenpflichtiges augenärztliches Gutachten mit. Der Behördenunsinn, der in unserer glücklichen, kleinen Republik getrieben wird, kann also bedeuten, dass Du, auch wenn Du nun ohne Brille mindestens so gut siehst, wie zuvor mit, die 7,5 t nicht mehr eingetragen bekommst .
Viele Grüße
Frank
Femto-Wellenfront-Lasik bei Augentis (Optegra) in Krefeld am 21.10.2010
vormals
R: Sph -6,5; Cyl -0,75; Achse 25
L: Sph -5,5; Cyl -0,75; Achse 160
http://augenlaser.operationauge.de/femto-wellenfront-lasik-bei-augentis-krefeld-t8599.html
vormals
R: Sph -6,5; Cyl -0,75; Achse 25
L: Sph -5,5; Cyl -0,75; Achse 160
http://augenlaser.operationauge.de/femto-wellenfront-lasik-bei-augentis-krefeld-t8599.html
Re: Meine PRK im Lasikland am 9.9.11
Hallo Frankyboy,
ich kann dir nur zustimmen. Für die Führerscheinklassen A und B wird eine Sehtestbescheinigung ausreichen. Für die Führerscheinklassen C, CE usw. wird ein augenärztliches Gutachten angefordert.
viele Grüße
ich kann dir nur zustimmen. Für die Führerscheinklassen A und B wird eine Sehtestbescheinigung ausreichen. Für die Führerscheinklassen C, CE usw. wird ein augenärztliches Gutachten angefordert.
viele Grüße
LASIK im Jahr 2003
Werte ehemals :
bds. -3,5 -3,0 / 0°
Ich habe es noch nie bereut und genieße die Freiheit ohne Brille und Kontaktlinsen.
Werte ehemals :
bds. -3,5 -3,0 / 0°
Ich habe es noch nie bereut und genieße die Freiheit ohne Brille und Kontaktlinsen.
Re: Meine PRK im Lasikland am 9.9.11
Hallo, Wie gehts dir denn jetzt nach der op im lasikland?
MFG
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