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Gründung eines Opferverbandes

Sehbeeinträchtigungen wie Halos (Lichthöfe), Glare (Blendung), Starburst, Kontrastverlust (Schleiersehen) und Trockene Augen nach LASIK, Femto-LASIK, LASEK, Epi-LASIK, PRK...

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Re: Gründung eines Opferverbandes

Beitragvon molle81 » 19.01.2012, 22:24

sad but true würde ich sagen... echt schlimm....
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Re: Gründung eines Opferverbandes

Beitragvon Josef » 20.01.2012, 13:35

Hallo Zusammen,

ich würde die Gründung eines Opferverbandes unterstützen. Ich habe Anfang der 90er Jahre an einer augenärztlichen Laserstudie teilgenommen, die bei mir aus dem Ruder gelaufen ist. Mittlerweile bin ich Erwerbsunfähig. Aus einem Traum, ohne Brille leben zu können, wurde ein nicht endend wollender Albtraum.
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Re: Gründung eines Opferverbandes

Beitragvon Markus1984 » 20.01.2012, 18:58

Wenn ihr auch meiner Meinung seid könnt ihr mir auch eine private Nachricht schreiben. Man darf sich einfach nicht alles gefallen lassen. Es wäre schon ein Erfolg, wenn sich nur einige Leute zusammenfinden würden, die das gleiche Schicksal erlitten haben. Ich würde mir wünschen mit diesen Leuten zum BVA oder Bundesgesundheitsministerium zu gehen und mit verantwortlichen Personen Auge in Auge zu sprechen. Man muss das ganze mehr in die Öffentlichkeit tragen.

Gruss Markus
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Re: Gründung eines Opferverbandes

Beitragvon Matthias01 » 21.01.2012, 16:28

Ich halte das Lasern eines Auges, dessen Pupille größer ist als die optische Zone, für Körperverletzung. Denn damit treten zwangsläufige und nicht reparable Schäden des Sehens auf. Ich rate allen, die nicht explizit darüber aufgeklärt worden sind, dass der Laser nicht die ganze Pupillenweite lasern kann dazu, Strafanzeige zu stellen. Das kostet nichts (in einem Zivilprozess muss man Kosten vorschiessen und Gutachten einholen) und der Arzt muss erstmal Stellung nehmen. Ein Verweis auf den Privatklageweg dürfte unzulässig sein, da wegen der Massenhaftigkeit der Laseroperation ein besonderes öffentliches Interesse gegeben ist. Bei strafrechtlicher Verurteilung ist ein Schadensersatzanspruch im Übrigen faktisch sicher.

Auf der Homepage des VSDAR heisst es:
Bei der Voruntersuchung sollte deshalb immer genau der größte Pupillendurchmesser bei Dunkelheit gemessen werden. Die gewählte optische Zone bei der Laserbehandlung sollte daher mindestens gleich groß oder etwas größer sein als der gemessene Pupillendurchmesser. Dadurch kann das Risiko von Blendungserscheinungen größtenteils vermieden werden.


Wenn man von dieser Richtlinie des VSDAR abweicht, muss man das dem Patienten sagen. Insbesondere muss man ihm sagen, wie stark die Abweichung ist. Ich gehe sofort mit zur Ärztekammer/zum Bundesgesundheitsministerium.

Hier
http://lasik-flap.com/forum/viewtopic.php?t=1667

ist der Effekt der zu kleinen optischen Zone übrigens gut erklärt!
Matthias01
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Re: Gründung eines Opferverbandes

Beitragvon molle81 » 21.01.2012, 19:00

@ markus und josef, könnt ihr eure fälle bitte mal schildern was bei euch los gewesen ist??

mfg!
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