Hallo Matthias,
Es tut mir leid, wenn ich dich korrigieren muss. Ich habe bereits ein Gutachten bei der Ärztekammer machen lassen, übrigens auf anraten einer der hier aufgeführten Spezialisten für Nachop`s. In diesem Gutachten steht, dass die Richtlinien des Vdsar nur Empfehlungen sind. Der Arzt kann auch kleinere optische Zonen machen als die Dunkelpupille, sofern man vorher darauf hingewiesen wird. Es ist nur vorgeschrieben, dass die optische Zone nicht kleiner sein soll als 6mm. Weiterhin heißt es die auftretenden Probleme sind bekannt. Es handelt sich aber um ein Aufklärungsverschulden des Arztes. Es steht dann Aussage gegen Aussage, im Zweifel also immer für den Angeklagten. Man hat faktisch keine Chance auf Erfolg. Rechtlich gesehen sind solche OP`s darauf ausgelegt, dass der Arzt fast immer recht hat, solange man nicht beweisen kann, dass man über die Probleme aufgeklärt wurde, was in der Regel auch nicht möglich sein wird. Das ist wie legale Körperverletzung
Markus



