von Pinbot » 20.12.2006, 20:53
Nach den Vorgaben des Deutschen Werberats und den Vorgaben des "Gesetzes gegen unlautere Werbung" (müsste nachsehen wie das genau heisst, ist nur der umgansprachliche Audruck), seh ich darin auch keinen Verstoss.
Btw. vergleichende Werbung ist btw. nur dann unlauter wenn die Behauptung nicht belegt wird bzw. in der Werbeaussage belegt werden kann. Dies gilt auch für die Verwendung von Testergebnissen.
Die Aussage des Plakates ist zwar (für eingeweihte) eindeutig (zielt imho auf ausländische Kliniken und kleine Institute und Praxen) andererseits wird kein offener und konkreter Vergleich angestellt.
Also wohl eher unbedeklich, obwohl ich Werbung für medizinische "Dienstleistungen" allgemein für bedenklich halte;siehe amerikanische Verhältnisse bei denen Patienten sogar mit Gutscheinen und Boni geworben werden.
Gruß
Pinbot